Einreisebestimmungen für Golfreisen nach Oman - CORONA

Oman Reisebedingungen Corona

Eine Einreise in Oman ist für vollständig Geimpfte seit 01.09.2021 wieder möglich. Wir bieten Ihnen Unterstützung vor Abreise bei der Registrierung und Service vor Ort bei Problemen an. 

Ausländer, die über ein Einreisevisum verfügen, dürfen unter folgenden Bedingungen einreisen:

  • Vollständige Impfung mit einer Wartezeit von 14 Tagen nach der letzten Impfdosis. Impfnachweis mit QR-Code erforderlich (digitales COVID-Zertifikat der EU).
  • Negatives PCR-Testergebnis in englischer Sprache mit QR-Code. Es darf bei Flügen (inkl. Transit) über 8 Stunden bei der Einreise maximal 96 Stunden alt sein. Bei Flügen (inkl. Transit) unter 8 Stunden darf es maximal 72 Stunden alt sein.
  • Liegt bei der Einreise kein PCR-Testergebnis vor, muss ein PCR-Test bei der Ankunft durchgeführt und das Ergebnis in Quarantäne abgewartet werden. Die Quarantäne wird über ein verpflichtendes Tracking-Armband überwacht. Ein positives Testergebnis zieht eine 10-tägige Quarantäne nach sich.
  • Vor Abflug ist eine Registrierung im Link unten vorzunehmen. Darin sind der Impfnachweis und das Testergebnis hochzuladen. Wer sich für den PCR-Test bei Ankunft entscheidet, muss die Testgebühren von 25 OMR bei der Registrierung begleichen.
  • Personen bis zum 18. Lebensjahr unterliegen keiner Impf- und Testpflicht.
  • Eine mindestens 1-monatige Auslands-Krankenversicherung, die die Behandlungskoten einer COVID-Erkrankung abdeckt, ist nachzuweisen. (Sie kann z.B. bei Oman Air zusammen mit dem Flugticket gebucht werden


Registrierung für die Einreise Oman 


Achtung: Coronabedingt ist derzeit eine Einreise nur mit Visum möglich. Das Visum ist im Voraus bei der Royal Oman Police als e-Visum zu beantragen.

Oman e-Visum

 

Weitere Informationen für die Einreise nach Oman finden Sie hier: 

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland 

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 

Österreichischen Bundesministeriums Europäische und Internationale Angelegenheiten